Auktionshaus Schramm
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Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Kiel
ABC-Bücher.- Muller, J.F.L. Alphabetisch Letterkransje. Leiden, Noothoven van Goor, um 1870. 27 einseitig bedruckte Bll. Mit 26 kolor. Lithographien. Kl.-8°. Illustr. OBrosch. Die erste Ausgabe dieses niedlichen niederländischen ABC-Büchleins erschien 1836 in Amsterdam.- Zu jedem Buchstaben wird ein Wort mit einer halbseitigen Abbildung illustriert und mit einem kleinen Gedicht ergänzt.- Buchblock gebrochen.
Auktion 93 (Bücher & Kunst)
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Feldstraße 88
Kiel
24105
Germany
Auktion 93 (Bücher & Kunst)

Auktionsdaten
03 Juni 2023 09:30 CEST
Lots: 1-830
Daten anzeigen
31 Mai 2023 09:30 - 18:00 CEST
01 Juni 2023 09:30 - 18:00 CEST
02 Juni 2023 09:30 - 18:00 CEST
Auktionswährung
EUR
Andere Zahlungsmethoden

Normal shipping into the EU will costs 20-80,- Euro, huge paintings and shipping worldwite could be more expensive.

Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch for non-local buyers are at their expense and risk. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately. Dispatch is made only after receipt of payment in full. In the event of delayed payment, the buyer is liable for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. If the buyer fails to make payment in full within two weeks after the final day of the sale, we shall be entitled to charge interest at a rate of 5% for private customers and 8% for commercial customers, or to cancel the sale, to resell the property, to set off any amounts which we may owe the buyer in any other transactions, and to commence any legal proceedings to the fullest extent permitted under applicable law. 

Terms of sale by auction - April 2018

1. The auction is voluntary and takes place on the basis of the vendor’s instructions. It is undertaken by us in our own name for the account of third parties. At the back of the catalogue for Rare Books you will find the list of consignors.
2. The terms of payment are cash payment in EURO. Public institutions and libraries are granted four weeks credit.
3. Bidding commences at approximately two thirds of the estimate, when a higher reserve price has not been set by the vendor. Bidding will not start below 2/3rds of the estimate. Bids are raised by 5-10 % in each instance. Lots are knocked down to the highest bidder if no higher bid is received after three times of asking. In the case of two equal bids, the buyer is determined by drawing lots. If a difference of opinion regarding a hammer price cannot be resolved at once, the lot in question will be resubmitted for auction immediately .4. The auctioneer reserves the right to auction lots out of sequence, to split lots, to combine separate lots, to withdraw lots, and to knock down conditionally. He is entitled to reject bids, either written or verbal, where appropriate security or satisfactory references have not been supplied prior to the auction.
5. A premium of 28% will be added to the hammer price. This includes the Value Added Tax, calculated according to the Margin Tax Scheme. This tax will not be shown separately on the invoice. For catalog items marked with an asterisk (*) the value added tax of 7% (books), for items marked with an “#” the value added tax of 19% (other items according to German law) will be added to the combined hammerprice and premium of 20% . Buyers from third countries (i.e. outside the European Union) are not liable to VAT and trade buyers from EU-countries who have VAT Identification Number, registered with us before the sale, will be freed from VAT for all trade purposes if the mailing of the goods is handled by us. All other EU-buyers are liable to VAT. If the goods are picked personally by the buyer VAT will be charged. Invoices issued during or immediately after the auction are temporary and are subject to later control.
6. The buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. Agents are jointly and severally liable with their principals. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
7. Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch for non-local buyers are at their expense and risk. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately. Dispatch is made only after receipt of payment in full. In the event of delayed payment, the buyer is liable for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. If the buyer fails to make payment in full within two weeks after the final day of the sale, we shall be entitled to charge interest at a rate of 5% for private customers and 8% for commercial customers, or to cancel the sale, to resell the property, to set off any amounts which we may owe the buyer in any other transactions, and to commence any legal proceedings to the fullest extent permitted under applicable law.
8. All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the auction at the times made known. Greatest care is taken with the catalogue descriptions, these however do not grant legal guarantee. The objects are secondhand. The condition, unless otherwise stated, is good and appropriate
to the age. Traces of previous ownership (Book-plates, signatures, stamps) as well as signs of fair wear and tear (missing clasps, yellowing paper) are not necessarily specifically mentioned. Periodicals, serial works, collected works and combined lots are not always individually collated. No claims will be accepted in respect of these and they are usually (but not necessarily ) included in the catalogue with the indication „oRR./Waf.” ( ohne Reklamationsrecht/ sold with all faults).
9. Claims must be registered within five days of the receipt of the goods. The auctioneer accepts no liability for defects. He will however accept responsibility, in respect of properly founded claims for defects made within the term of limitation of twelve months, for making claims for restitution against the vendor. In the event of a successful intervention the auctioneer will reimburse the payer for the price of purchase.
10. Antiquariat & Auktionshaus Schramm will execute written bids for the buyer at no charge. Telephone, telegraphic and faxed bids must be confirmed in writing. For absentee/written bids the buyer authorizes the auctioneer to execute his bids. For telephone bidding during the auction a staff member will execute the buyers bids as advised on the telephone. For Post Auction Sales the buyer will relay his limit price orders for unsold lots either in writing or per telephone. In aforementioned cases the rules for distant selling contracts (§§ 312b-312d BGB) do not apply. The auctioneer accepts no liability of any nature for bids received later than 24 hours before the commencement of or during the auction; for bids duly received and through negligence not carried out only to the extent of the estimate. Errors in transmission and postal delays are at the buyer’s risk.
11. The place of fulfillment and jurisdiction is Kiel. German law applies exclusively. The provisions of international business law are expressly excluded.
12. Should one or the other of the above conditions become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder remains unaffected.
By making a bid, either verbally or written, the bidder confirms that he has taken note of the terms of sale by auction and accepts these. In the event of dispute the German version of the above terms of Sale is valid. The same applies to all catalogue descriptions.

The Auctioneers: Daniel und Bernd Schramm

 

Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird auf Kommissionsbasis im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges.

2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder Bank bestätigten Scheck. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.

3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu ausgeboten.

4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen.

5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7% (ermäßigt bei Büchern) zu entrichten. Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „#“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% (Autographen, Manuskripte, Graphik, Kunst etc.) zu entrichten (Regelbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU - und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU - wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.

8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht im Einzelnen kollationiert.

9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 4 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis.

10. Schriftliche Aufträge übernimmt das Antiquariat & Auktionshaus Schramm spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber.

11. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der Zusicherung einer Eigenschaft, soweit diese Grundlage der Haftung sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

12. Erfüllungsort ist Kiel. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kiel. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht; die Vorschriften des Einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen.

13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

Der Versteigerer: Daniel Schramm

28 % Aufgeld, 3 % Live-Gebühr