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Nerthus.
Illustrierte Wochenschrift für Tier- und Pflanzenfreunde. Organ für Sammler und Freunde aller Naturwisschenschftlichen Zweige. 1. Jahrgang. Hamburg, Adolff, 1899. XII, 644 S. Mit zahlr. Textabb. Gr.-8°. Farb. illustr. OLwd. (Deckelbezug leicht wellig).
Enthält die Nummern 1 (April 1899) bis 39 (Dezember 1899).- Bis 1905 erschienene Zeitschrift, die sich dann mit der von Max Hersdörffer herausgegebenen Illustrierten 'Natur und Haus' vereinte.- Exlibris auf Spiegel und Vorsatz.
Normal shipping into the EU will costs 20-80,- Euro, huge paintings and shipping worldwite could be more expensive.
Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch for non-local buyers are at their expense and risk. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately. Dispatch is made only after receipt of payment in full. In the event of delayed payment, the buyer is liable for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. If the buyer fails to make payment in full within two weeks after the final day of the sale, we shall be entitled to charge interest at a rate of 5% for private customers and 8% for commercial customers, or to cancel the sale, to resell the property, to set off any amounts which we may owe the buyer in any other transactions, and to commence any legal proceedings to the fullest extent permitted under applicable law.
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird auf Kommissionsbasis im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder Bank bestätigten Scheck. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu ausgeboten.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 26% zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 5% (ermäßigt bei Büchern) zu entrichten. Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „#“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 16% (Autographen, Manuskripte, Graphik, Kunst etc.) zu entrichten (Regelbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU - und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU - wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht im Einzelnen kollationiert.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 4 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis.
10. Schriftliche Aufträge übernimmt das Antiquariat & Auktionshaus Schramm spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber.
11. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der Zusicherung einer Eigenschaft, soweit diese Grundlage der Haftung sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
12. Erfüllungsort ist Kiel. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kiel. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht; die Vorschriften des Einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
Der Versteigerer: Daniel Schramm
(10/2020)
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.